Dieser Beitrag erklärt die Praxis allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind immer die konkreten Lizenzbedingungen des jeweiligen Bildes.

Warum der Bildnachweis Pflicht sein kann

Ein Bildnachweis wirkt wie eine Höflichkeit — ist aber oft eine rechtliche Pflicht. Wer ein fremdes Bild nutzt, tut das unter einer Lizenz, und viele Lizenzen verlangen ausdrücklich eine Namensnennung. Fehlt sie oder ist sie falsch, ist die Nutzung nicht mehr durch die Lizenz gedeckt — und das ist einer der häufigsten Auslöser für Abmahnungen. Der Bildnachweis ist also kein Beiwerk, sondern Teil des Nutzungsrechts.

Was in eine vollständige Angabe gehört

Eine gute Quellenangabe beantwortet drei Fragen: Wer, woher, unter welcher Erlaubnis?

  • Urheber: der Name des Fotografen oder Künstlers (oder der Nutzername auf der Plattform).
  • Quelle: die Plattform oder Website, von der das Bild stammt — oft mit Link.
  • Lizenz: die konkrete Lizenz (z. B. „CC BY 4.0"), bei Creative Commons meist mit Link zur Lizenz.

Eine typische Form: „Foto: Vorname Nachname / Plattform / Lizenz". Die exakte Formulierung ist keine Geschmacksfrage — sie steht in den Lizenzbedingungen und kann sich von Portal zu Portal unterscheiden.

Der häufigste Fehler

Am meisten unterschätzt wird, dass ein bloßer Link zum Fotografen nicht reicht. Viele Lizenzen — allen voran Creative Commons — verlangen zusätzlich:

  • die Nennung der Lizenz selbst und einen Link darauf;
  • einen Hinweis, ob das Bild bearbeitet wurde;
  • teils den Original-Titel des Werks.

Wer nur „Foto: Max Mustermann" schreibt, hat die Bedingung womöglich nicht erfüllt. Die Details zu diesen Lizenzen stehen im Beitrag Creative-Commons-Lizenzen verstehen.

Wo der Nachweis hingehört

Der sicherste Platz ist direkt am Bild — als Bildunterschrift. Das akzeptieren praktisch alle Lizenzen. Ein gesammelter Nachweis(im Impressum, auf einer eigenen Bildnachweis-Seite) ist bei manchen Lizenzen erlaubt, bei anderen nicht ausreichend. Im Zweifel gilt: direkt am Bild ist nie falsch.

Sonderfälle

  • Eigene Fotos: kein Nachweis nötig — du bist der Urheber.
  • „Lizenzfreie" Stockbilder: „lizenzfrei" heißt nicht „ohne Bedingungen". Auch hier kann eine Nennung gefordert sein; die Fallen behandelt der Beitrag Stockfoto-Lizenzfallen.
  • Public Domain / CC0: keine Namensnennung erforderlich — aber eine Quellenangabe ist trotzdem guter Stil und schadet nie.
  • KI-generierte Bilder: eigene Regeln, je nach Dienst und Nutzungsbedingungen; Grundlagen im Beitrag Bildrecht 2026.

Die einfache Grundregel

Bevor du ein fremdes Bild nutzt, lies die Lizenz — und schreibe den Nachweis genau so, wie sie es verlangt. Das kostet zwei Minuten und erspart im Zweifel eine teure Abmahnung. Wer unsicher ist, ob ein Bild überhaupt genutzt werden darf, entscheidet sich im Zweifel für ein eigenes Foto oder ein Bild mit klarer, dokumentierter Lizenz.

Häufige Fragen

Wie gebe ich eine Bildquelle richtig an?

Eine vollständige Angabe nennt üblicherweise den Urheber (Fotograf/Künstler), die Quelle/Plattform und die Lizenz — oft in der Form 'Foto: Name / Plattform / Lizenz'. Die genaue Formulierung schreibt die jeweilige Lizenz vor; viele Stock-Portale und Creative-Commons-Lizenzen verlangen ein bestimmtes Format inklusive Link.

Muss ich immer eine Quelle angeben?

Bei eigenen Fotos nicht. Bei fremden Bildern hängt es von der Lizenz ab: Viele verlangen eine Namensnennung (Attribution), manche nicht. Fehlt die geforderte Nennung, ist das eine Lizenzverletzung — und einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen. Im Zweifel nennen ist sicherer als weglassen.

Wo platziere ich den Bildnachweis?

Direkt am Bild (Bildunterschrift) ist am sichersten und wird von den meisten Lizenzen akzeptiert. Ein gesammelter Nachweis im Impressum oder auf einer Bildnachweis-Seite ist bei manchen Lizenzen zulässig, bei anderen nicht ausreichend. Was verlangt wird, steht in den Lizenzbedingungen.

Reicht es, den Fotografen zu verlinken?

Nicht unbedingt. Manche Lizenzen verlangen zusätzlich die Nennung der Lizenz selbst (z. B. 'CC BY 4.0') und einen Link darauf, sowie einen Hinweis, ob das Bild bearbeitet wurde. Ein bloßer Link zum Fotografen erfüllt nicht automatisch alle Bedingungen — die Lizenz gibt die Details vor.

Quellen

Creative Commons — FAQ zur Namensnennung · UrhG § 13 — Anerkennung der Urheberschaft.